Aktuelle Themen in unserer Gemeindepolitik

  • Gewerbegebiet Neufeld
  • Ganztagsbetreuung an den Grundschulen
  • Unterbringung geflüchteter Menschen
  • Mehrgeschoßwohnungsbau Wiesenstraße

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO). Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Größe der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Der Gemeinderat kann beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen. Vorsitzende:r des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist mit Stimmrecht der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.

Der Gemeinderat in March besteht aus 18 Mitgliedern.

Der Gemeinderat ist das„Hauptorgan der Gemeinde“. Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung §24,1 Satz 2). Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:

  • freie Ausübung des Mandats;
  • das Satzungsrecht (das „Gesetzgebungsrecht“ der Gemeinde);
  • das Recht auf Information;
  • das Recht auf Mitwirkung;
  • das Etatrecht;
  • die Planungshoheit;
  • die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten).

Die wichtigsten Pflichten des Gemeinderats sind:

  • allgemeine Treupflicht;
  • Verschwiegenheit;
  • Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit;
  • gesetzmäßiges Handeln;
  • freie, nur an das Gewissen gebundene Entscheidung.

Kommunalverfassung Baden-Württemberg

Der Ortschaftsrat

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die jeweilige Ortschaft betreffenden Themen zu hören.

Die Gemeinde March besteht aus vier Teilortschaften. Jeder dieser Ortschaften besitzt einen eigenen Ortschaftsrat.

Ortschaftsrat Buchheim mit 10 Mitgliedern

Ortschaftsrat Holzhausen mit 8 Mitgliedern

Ortschaftsrat Hugstetten mit 10 Mitgliedern

Ortschaftsrat Neuershausen mit 8 Mitgliedern

Quellen: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und Gemeinde March